Eckdaten
Jeweils im August
Nächster Kursstart: 09. August 2021
15 Monate = 2.5 Semester bestehend aus 49 Kurswochen à 8 Lektionen, (davon ca. 24 Lektionen ausserhalb der gewählten Variante), Total 388 Lektionen
Montag- und Mittwochabend
18:00 Uhr — 21:00 Uhr und 17:00 Uhr — 20:00 Uhr
Mittwoch ganzer Tag
09:00 Uhr — 12:00 Uhr und 13:00 Uhr — 16:00 Uhr
Mittwochnachmittag und -abend
13:00 Uhr — 16:00 Uhr und 17:00 Uhr — 20:00 Uhr
CHF 4 590.– Schulkosten pro Semester (inkl. Einschreibegebühr CHF 500.–)
CHF 400.– für Kursunterlagen, Prüfungs- und Fallkorrekturen pro Semester
CHF 4 990.– Total Kosten pro Semester
CHF 9 980.– Total Kosten für gesamten Lehrgang
Bei diesem Lehrgang werden 50% der Kosten vom Bund subventioniert. Dadurch reduziert sich die Kostenbelastung für den Teilnehmenden.
Der Bund subventioniert jeder Person die Hälfte der Kosten nach Abschluss der Weiterbildung, nachdem der Antrag gestellt und die eidg. Prüfung absolviert wurde. Die Prüfung zu bestehen ist dabei keine Voraussetzung.
Die Gesamtkosten der Weiterbildung werden vom Teilnehmenden an die Schule bezahlt. Nach der eidg. Prüfung erstattet der Bund dem Teilnehmenden 50% zurück.
Die eidg. Prüfungsgebühren von CHF 2 000.– sind im Preis nicht enthalten und sind direkt mit der Anmeldung zur eidg. Prüfung an den Schweizerischen Trägerverein SVS, Schweizerischer Verband der Sozialversicherugsfachleute zu bezahlen (die Prüfungsgebühren sind auf der Basis der letztjährigen Prüfung; allfällige Erhöhungen liegen nicht im Einflussbereich der BVS und bleiben vorbehalten).
Kommen Sie auf uns zu, falls Sie die Gesamtkosten der Weiterbildung nicht vorfinanzieren können. Wir suchen mit Ihnen nach Finanzierungsmöglichkeiten.
Der/Die Kursteilnehmer/in soll lernen, den anspruchsvollen Aufgabenstellungen im Zusammenhang mit den Sozialversicherungen in jeder Beziehung gerecht zu werden.
Der/Die Sozialversicherungsfachmann/frau ist nach erfolgreichem Abschluss Spezialist/in und kann sein/ihr Fachwissen in verschiedenen Zweigen der Sozialversicherungen, zum Beispiel in der öffentlichen Verwaltung, im Bereich der Sozialhilfe, im Personalmanagement oder Treuhand, einsetzen.
Den wachsenden Anforderungen im Sozialversicherungsbereich kann auf Beitrags- und Leistungsseite kompetent und professionell begegnet werden.
Er/Sie beherrscht die grundsätzlichen betriebswirtschaftlichen Instrumentarien und ist zudem in der Lage, sozialversicherungsbezogene Problemstellungen selbstständig oder in Zusammenarbeit mit Experten, kompetent zu lösen.
Zur Prüfung wird zugelassen, wer einen der nachfolgenden Ausweise besitzt:
a) ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis einer mindestens 3-jährigen beruflichen Grundbildung oder ein Maturitätszeugnis oder
b) ein eidgenössisches Berufsattest einer mindestens 2-jährigen beruflichen Grundbildung
Zusätzlich zur beschriebenen Grundausbildung ist zum Zeitpunkt der Prüfung folgende Berufspraxis im Sozialversicherungsbereich notwendig:
a) 3 Jahre Berufspraxis im Sozialversicherungsbereich nach abgelegtem eidg. Fähigkeitszeugnis oder nach Maturität
b) 5 Jahre Berufspraxis im Sozialversicherungsbereich nach abgelegtem eidg. Berufsattest
- Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
- Invalidenversicherung (IV)
- Unfallversicherung (UV)
- Krankenversicherung (KV)
- Berufliche Vorsorge (BVG)
- Soziale Sicherheit
- Arbeitslosenversicherung (ALV)
- Erwerbsersatzordnung (EO)
- Familien- und Kinderzulagen (FAZ/FLG)
- Mutterschaftsentschädigung (MSE)
- Militärversicherung (MV)
- Recht + Koordination
- Ergänzungsleistungen (EL)
- Sozialhilfe
- Handeln in anspruchsvollen Situationen